Im Übrigen sind seine in der Voruntersuchung gemachten Aussagen karg und ausweichend geblieben. Stellenweise sind gewisse Äusserungen aufgefallen, welche als Lügensignale gedeutet werden könnten. Dies betrifft etwa das Stellen von Gegenfragen (vgl. z.B. pag. 132 Z. 499 ff., 133 Z. 563 ff.), ein gelegentliches sich dumm stellen (vgl. z.B. pag. 139 Z. 43 ff.,140 Z. 48 ff.