Hinweise auf konkrete Störungen der Aussagen des Beschuldigten sind nicht ersichtlich. Man sollte aber die jüngsten gesundheitlichen Probleme und den kulturellen Hintergrund des Beschuldigten (wonach gewisse Angaben zu sexuellem Verhalten schambehaftet sein dürften) nicht aus den Augen verlieren. Nicht zu vergessen ist auch das Verheimlichen des ganzen Verfahrens durch den Beschuldigten vor der Familie bzw. seiner Ehefrau. Der Beschuldigte hat im vorliegenden Strafverfahren sehr viel zu verlieren, auch was seine Position in der Familie anbelangt.