Insbesondere gibt es im Rahmengeschehen eine weitgehende Übereinstimmung mit den Aussagen der Privatklägerin. Herauszustreichen ist in diesem Zusammenhang auch der Bericht Frank (BEGES), wonach die Privatklägerin bereits im Jahr 2008 von mehrfachen sexuellen Übergriffen durch ihren früheren Freund A.________ sprach (pag. 44 f., Bericht vom 19.12.2008). 15.3 Würdigung der Aussagen des Beschuldigten 15.3.1 Rahmenbedingungen der Aussage Auch beim Beschuldigten ist der Zeitablauf seit den angeklagten Vorfällen zu berücksichtigen, desgleichen der Umstand, dass die bestreitende Person regel-