Auch legte die Privatklägerin dar, wie der Beschuldigte den Geschlechtsverkehr erzwang – zunächst vaginal, anschliessend anal, nachdem er sie umdrehte. Hierzu fällt insbesondere auf, dass die Privatklägerin zu Protokoll gab, plötzlich aus der Starre heraus zu sich gekommen zu sein und realisiert zu haben, was gerade passiere. Sie habe sich in der Folge heftig gewehrt, wobei sie den Beschuldigten habe wegstossen können. Dieser habe sie aber erneut gepackt und sei nochmals vaginal in sie eingedrungen. Nach dem Übergriff sei die Privatklägerin ins Bad geflüchtet, wo sie sich vorübergehend einschloss und u. a. feststellte, dass sie vaginal und anal blutete.