Beschuldigte sie am Arm gepackt und aufs Bett geworfen, wo sie auf dem Rücken zu liegen gekommen sei. Bei den Schilderungen dieses Vorfalls fällt insbesondere auf, dass die Privatklägerin die Handlungsabläufe mit inneren Vorgängen verknüpfen konnte. So fällt auf, dass bei diesem Vorfall die Privatklägerin das erste Mal von einer Starre spricht, weil sie derart geschockt darüber gewesen sei, dass ihr dies nun wieder passiere. Auch legte die Privatklägerin dar, wie der Beschuldigte den Geschlechtsverkehr erzwang – zunächst vaginal, anschliessend anal, nachdem er sie umdrehte.