40 auf sie gelegt, mit seinen Schienbeinen ihre Knie fixiert und ihre Arme und Handgelenke zunächst mit beiden, dann mit einer Hand zusammengehalten. Er habe ihr die Hosen ausgezogen, die Beine auseinander gedrückt und sei mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen. Nach Auffassung der Kammer wirken auch hier die Aussagen der Privatklägerin glaubhaft. Betreffend den Vorfall auf der öffentlichen Toilette im Frühjahr 2008 (Ziff. I.2.1 der Anklageschrift) gelangt die Kammer zur Auffassung, dass die Privatklägerin detaillierte und differenzierte Aussagen machen konnte.