Auch hat die Privatklägerin bildlich geschildert, wie sie Strategien entwickelte – möglichst versuchen zu entspannen und den Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen –, um in Anbetracht der körperlichen Überlegenheit des Beschuldigten und der Ausweglosigkeit der Situation ihre Schmerzen zu minimieren, was jedoch nur bedingt funktioniert habe. Die Verteidigung bemängelte vor oberer Instanz, die Vorwürfe von (nach ihrer Darlegung) schätzungsweise 50 Taten während der Beziehung seien viel zu pauschal. Dies könne man so nicht gegen den Beschuldigten gelten lassen ohne zu wissen, was bei jedem Mal eigentlich genau passiert sei.