Diese auffällige Schilderung gewährt Einblick in die Beziehungsdynamik des Beschuldigten und der Privatklägerin, welche insgesamt lebensnah erscheint und unterstreicht, dass der Beschuldigte sich durchaus im Klaren darüber war, Grenzen zu überschreiten. Auch hat die Privatklägerin bildlich geschildert, wie sie Strategien entwickelte – möglichst versuchen zu entspannen und den Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen –, um in Anbetracht der körperlichen Überlegenheit des Beschuldigten und der Ausweglosigkeit der Situation ihre Schmerzen zu minimieren, was jedoch nur bedingt funktioniert habe.