zunächst sie und in der Folge auch der Beschuldigte geweint, worauf hin sie ihn getröstet habe. Diese auffällige Schilderung gewährt Einblick in die Beziehungsdynamik des Beschuldigten und der Privatklägerin, welche insgesamt lebensnah erscheint und unterstreicht, dass der Beschuldigte sich durchaus im Klaren darüber war, Grenzen zu überschreiten.