39 entnehmen. Auch vermochte die Privatklägerin die zentralen Abläufe dieser sexuellen Übergriffe nach Auffassung der Kammer lebensnah und detailliert zu schildern. So erklärte sie, dass der Beschuldigte anfänglich noch auf sie gehört habe, wenn sie ihn darum gebeten habe, aufzuhören. Erst mit der Zeit habe er sich zunehmend über sie hinweggesetzt. Die Privatklägerin konnte nachvollziehbar darlegen, dass sie – obwohl sie keinen Geschlechtsverkehr gewollt habe – teilweise versucht habe, mitzumachen, was aber oft schmerzhaft gewesen sei.