Hierzu ist festzuhalten, dass den Akten ebenfalls der BEGES-Bericht vom 19. Dezember 2008 (pag. 44 f.) vorliegt, welchem mindestens zu entnehmen ist, dass die Privatklägerin im gleichen Zeitrahmen von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen durch ihren damaligen Freund, den Beschuldigten, gesprochen habe. Aus dem genannten Bericht lassen sich auch weitere Aussagen der Privatklägerin zu ihrem damaligen psychischen Zustand, dem Beziehungsende, der vollständigen Verschleierung und der Sorge ihrer Eltern