Hierzu sei auch der Bericht von N.________ vom 5. November 2021 erwähnt, wonach die Privatklägerin eine Zeit lang gar nicht habe wahrhaben wollen, dass es sich um sexuelle Übergriffe gehandelt habe. Die Aufnahme in der Hausgemeinschaft des Beschuldigten ist durchaus eher ungewöhnlich, schliesslich aber nachvollziehbar, zumal sich durch die Hilfe des Bruders des Beschuldigten mit Aufnahme bei der Familie die Möglichkeit eröffnete, die islamische Gemeinschaft zu verlassen, was sich bis dahin offenbar als schwieriges Unterfangen herausgestellt hatte.