Gerade im konkreten Fall der damals sehr jungen, unerfahrenen und formbaren Privatklägerin, die mit dem etwas älteren und erfahreneren Beschuldigten anfänglich eine letztlich wenig geduldete bzw. sogar verheimlichte Beziehung pflegte, ist nicht unplausibel, dass sie lange Zeit in der Beziehung «gefangen» blieb oder gar bei einzelnen Vorfällen, allenfalls im Sinne einer «Überlebensstrategie», ein widersprüchliches Verhalten an den Tag legte. Hierzu sei auch der Bericht von N.________ vom 5. November 2021 erwähnt, wonach die Privatklägerin eine Zeit lang gar nicht habe wahrhaben wollen, dass es sich um sexuelle Übergriffe gehandelt habe.