Auf Frage, weshalb sie in Anbetracht dieser Vorwürfe die Beziehung nicht umgehend beendet und weitere Kontakte zugelassen habe, erklärte die Privatklägerin vor oberer Instanz eindrücklich, es sei schwierig für sie, das zu verstehen; von aussen habe es ausgesehen, als hätten sie es mega gut und es sei abgesehen von diesem schlimmen Teil auch eine schöne Beziehung gewesen. Sie habe versucht, diesen schlimmen Teil abzukapseln; sie sei gewissermassen auch abhängig vom Beschuldigten gewesen und habe gedacht, sie brauche ihn (pag. 768 Z. 159 ff.).