An der Hauptverhandlung wurde seitens der Privatklägerin weiter immer noch eine gewisse Empathie für den Beschuldigten spürbar, so insbesondere bei ihren Ausführungen zum letzten Vorfall in der Wohnung an der ._______ (Adresse), wo sie sagte, es habe ihr leidgetan, dass er sie so sehr gewollt habe und wo sie beschrieb, wie sie versucht habe, ihn zu beruhigen, weil sie nicht gewollt habe, dass er sich umbringe. Gleichzeitig ging die Privatklägerin auch mit sich selber ins Gericht, so etwa, wenn sie beschreibt, wie sie gegenüber sich selber Abscheu empfunden habe, weil sie so dumm gewesen sei, sich vom Beschuldigten in die Wohnung locken zu lassen.