Es dürfte letztlich unbestritten sein, dass die Privatklägerin die von ihr geltend gemachten Vorkommnisse über Jahre aufgearbeitet und somit auch ihre Strafanzeige und die im Strafverfahren deponierten Aussagen bis zu einem gewissen Grade vorbereitet oder besprochen hat, sei dies im Rahmen der Therapie oder auch der anwaltlichen Beratung oder in sonstigen Kontakten. Zeichen hierfür kann die Verwendung eines bestimmten Vokabulars (sie sprach bspw. einmal von «Freeze», vom «klassischen Psychiatrieweg») sein, muss es jedoch nicht zwingend, da sich der Mensch und seine Ausdrucksweise im Laufe der Zeit aus unterschiedlichsten