33 Übereinstimmend mit diesen allgemeinen Ausführungen aus der Gerichtspraxis hat die Privatklägerin im Strafverfahren dargelegt, weshalb sie so lange brauchte, um die Kraft für die Anzeige zu finden. Vor der oberen Instanz führte sie hierzu nochmals aus, dass sie nun sehe, was das (gemeint: die Anzeige) mit einem mache und ihre frühere Psychologin ihr gesagt habe, sie würde eine solche Verhandlung nicht überstehen (pag. 771 Z. 273 ff.). Es sei aber auch so schwierig für sie gewesen.