Auf die unterschiedliche Aussagenintensität bei der Privatklägerin betreffend Vorfälle während der Beziehung bzw. anlässlich der Vorfälle in der öffentlichen Toilette und am 8. Juni 2009 wird weiter unten eingegangen. Fragt sich, wie sich die im Schnitt überraschend konkreten und detaillierten Aussagen der Privatklägerin erklären lassen. Das Bundesgericht hat die Gründe für späte Anzeigeerstattungen wie auch die besonderen Gedächtnisleistungen bei Opfern wie folgt dargestellt: