15.2 Würdigung der Aussagen der Privatklägerin 15.2.1 Entstehung/Entwicklung der Aussagen Zwischen dem Zeitpunkt der angeblichen Deliktsbegehung und der Anzeigeerstattung liegen rund 12–13 Jahre (bezogen auf den hier noch zur Diskussion stehenden Tatzeitraum). Erste offizielle Befragungen erfolgten erst ab März 2021, also mehr als ein Jahrzehnt nach den Geschehnissen. Es liegt also keine tatnahe erste, formell protokollierte Aussage der Privatklägerin vor (was per se gegen eine im vorinstanzlichen Verfahren diskutierte, dann aber abgelehnte Glaubhaftigkeitsbegutachtung sprach).