421 f.). Schliesslich ist dem Bericht des Stadtspitals Z.________(Ortschaft) vom 26. Juni 2022 zu entnehmen, dass die Privatklägerin vorstellig geworden sei, da sie im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung schlechte Nachrichten bekommen habe, mit der Situation nicht mehr zurechtkomme und Beruhigungsmittel möchte. Nach Medikation mit Temesta sei eine deutliche Besserung eingetreten und die Privatklägerin habe am Folgetag entlassen werden können (pag. 423).