Die Privatklägerin lebe in permanenter Tortur und ihr System versuche dies mit autonomen Strategien zu verhindern, welche dann eben dysfunktional seien und sie nur wenig zukunftsgerichtete Handlungen ausführen könne. Bezüglich der Aufwendungen der Therapie werde bei einer derartigen Traumatisierung von drei bis acht Jahren ausgegangen (pag. 421 f.).