Einige Tage danach sei es so schlimm geworden, dass die Privatklägerin gezwungen gewesen sei, den Notfall aufzusuchen, da sie unter panischen Ängsten gelitten habe. Zusammenfassend hielt N.________ fest, dass Traumas in Zusammenhang mit solchen erlebten Vergewaltigungen Erfahrungswerte mit desaströsem Ausgang seien, welche die Hirnleistung und die Entscheidfähigkeit enorm einschränken würden. Die Privatklägerin lebe in permanenter Tortur und ihr System versuche dies mit autonomen Strategien zu verhindern, welche dann eben dysfunktional seien und sie nur wenig zukunftsgerichtete Handlungen ausführen könne.