Als sie dort gewesen sei, habe er sie geküsst, wobei sie ihm gesagt habe, er solle damit aufhören. Dies habe er nicht getan. Er habe sie dann in der Wohnung vergewaltigt. Er sei zunächst vaginal eingedrungen, habe sie dann umgekehrt und sei auch anal eingedrungen. Er habe sie gestossen und gerammt; die Schmerzen seien unerträglich gewesen. Er habe ihr gesagt, wenn sie nicht ihm gehöre, dann könne sie niemand anders haben. Sie sei dann aufs WC gegangen und habe anal und vaginal geblutet. Auch habe sie in Erinnerung gehabt, wie A.________ sie eingesperrt habe. Um der Gefahr zu entgehen – insbesondere der Drohung, wonach er sie umbringe, wenn sie etwas sage – habe sie für ihn getanzt (pag.