N.________ erläuterte in seinem zusammenfassenden Bericht vom 5. November 2021 (pag. 19 ff.), die Privatklägerin sei erstmals am 6. Juli 2017 vorstellig geworden und habe unter anderem über sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen über zwei Jahre hinweg (15–17-jährig), anal wie auch vaginal, bis hin zu Schmerzen und Weinen berichtet. Nach dieser Beziehung mit ihrem damaligen Freund «A.________» sei sie in eine islamische Glaubensgemeinschaft eingetreten und habe in der Folge auch die Burka getragen. Es sei nach dieser Zeit noch zu einer letzten Begegnung mit A.________ gekommen, wobei dieser sie eingesperrt und vergewaltigt habe.