Die Privatklägerin sage, sie schütze sich, damit sie so was (oder eine Vorstufe davon) nicht mehr erleben müsse. Die Eltern hätten entschieden, dass die Privatklägerin in der Kinderpsychiatrischen Klinik Hilfe und Unterstützung erhalten solle. Im Journal-Eintrag vom 13. Januar 2009 (pag. 55) wird festgehalten, dass anlässlich des Indikationsgesprächs in der Klinik ._______ am Befund «gestörte Persönlichkeitsentwicklung» festgehalten worden sei. Gemäss Journal-Eintrag vom 3. Juni 2009 (pag. 60) habe die Privatklägerin mitgeteilt, dass es ihr besser gehe und sie sich von der Verschleierung und der extremen Glaubensrichtung distanziert habe.