(Klinik) einzutreten. Diagnostisch sei die Privatklägerin schwer fassbar. Seit dem Lehrabbruch 2008 habe sie keine Tagesstruktur mehr. In ihrer weiteren Entwicklung sei sie stark gefährdet, da das soziale Umfeld der psychischen Symptomatik nicht mehr gewachsen sei. Gemäss Journal-Eintrag vom 9. Dezember 2008 habe die Privatklägerin gemäss Auskunft ihrer Mutter im Indikationsgespräch mit Y.________ erklärt, mit ihrem ersten Freund einen sexuellen Übergriff erlebt zu haben und von ihm vergewaltigt worden zu sein (pag. 50). Die Privatklägerin sage, sie schütze sich, damit sie so was (oder eine Vorstufe davon) nicht mehr erleben müsse.