44). Im Dezember 2007 sei die Privatklägerin eine Freundschaft zu einem 21-jährigen Mann (A.________) eingegangen, wobei diese Beziehung bis im Sommer 2008 gedauert habe. Während dieser Zeit habe ihre Orientierung zum Islam angefangen. Die Privatklägerin habe ihren Eltern berichtet, dass der Beschuldigte grob zu ihr sei. Noch während der Beziehung mit A.________ habe die Privatklägerin Kontakt zu einem anderen Mann, K.________, gehabt. Sie habe den Gedanken gehabt, ihn zu heiraten. Im September 2008 sei sie von Zuhause ausgezogen (pag. 45). Die Privatklägerin sehe ein, dass sie Hilfe benötige. Sie sei bereit, in ._______ (Klinik) einzutreten.