31 ff.) ist zu entnehmen, dass die Privatklägerin vom 20.–22. Dezember 2007 in der Klinik aufgrund ätiologisch unklarem rechtsseitigem Unterbauchschmerz hospitalisiert gewesen sei und sich einer diagnostischen Laparoskopie unterzogen habe. Via Gefährdungsmeldungen betreffend die Privatklägerin wurde ab Herbst 2008 u.a. auch die BEGES involviert und sprach davon, beim Abklärungsgespräch für die Familienplatzierung habe die Privatklägerin von mehreren sexuellen Übergriffen und von Vergewaltigung durch den Beschuldigten gesprochen und davon, sich mit der damaligen vollständigen Verschleierung vor Männern zu schützen (pag. 44).