425). Dem Austrittsbericht des Spitals R.________(Ortschaft), Chirurgische Klinik, vom 7. Oktober 2011 inkl. Operationsbericht (pag. 31 ff.) ist zu entnehmen, dass die Privatklägerin vom 20.–22. Dezember 2007 in der Klinik aufgrund ätiologisch unklarem rechtsseitigem Unterbauchschmerz hospitalisiert gewesen sei und sich einer diagnostischen Laparoskopie unterzogen habe.