94 Z. 112 und 116 f.). Laut dem Beschuldigten habe es sich bei der Frau um die Freundin aus Neuenburg gehandelt (pag. 94 Z. 119 ff.). An den Namen D.________ erinnere er sich nicht (pag. 95 Z. 137). 13.3.4 Aussagen von I.________ (pag. 105 ff.) Am 23. Mai 2022 wurde auch dieser Kollege des Beschuldigten staatsanwaltschaftlich einvernommen. Er erklärte, vom Vergewaltigungsvorwurf zu wissen und vom Beschuldigten kontaktiert worden zu sein (pag. 106 Z. 42 und pag. 107 Z. 82). Er wisse noch, dass es vor 14–15 Jahren gewesen sei; der Beschuldigte habe damals eine Kollegin gehabt, eine Vietnamesin oder Thailänderin, und gesagt, er bleibe bei ihr.