Dann sei er einmal (2006 bis 2008 oder auch 2009) mit I.________ zum Beschuldigten gegangen, der in der Wohnung eines Kollegen oder der Tante eines Kollegen gewesen sei (pag. 94 Z. 99 ff.). Der Beschuldigte habe zunächst nicht öffnen wollen, sei dann nur in Boxershorts dagestanden, unter der Decke habe eine Frau gelegen, die wohl nackt gewesen sei, deren Gesicht sie im Dunkeln aber nicht gesehen hätten (pag. 94 Z. 104–111). Sie habe nicht mit ihnen gesprochen, aber gelacht (pag. 94 Z. 114). Etwa eine Stunde später seien er und I.________ wieder gegangen (pag. 94 Z. 112 und 116 f.).