Der Kollege des Beschuldigten räumte in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. Mai 2022 ein, vom Beschuldigten wegen des Vergewaltigungsvorwurfs kontaktiert worden zu sein (pag. 92 Z. 42 f. und Z. 46 f.). Der Beschuldigte habe auch erläutert, um welche Frau es sich handle (pag. 92 Z. 48 f.). Diese Frau (vermutlich eine «Nicole»), habe er zwei Mal getroffen (pag. 93 Z. 79 f.). Beim ersten Zusammentreffen habe ihn der Beschuldigte zu einem Ausflug zu viert nach Neuenburg mitgenommen, wobei eine der anwesenden Frauen seine Freundin gewesen sei (pag. 93 Z. 82–91). Dann sei er einmal (2006 bis 2008 oder auch 2009) mit I._____