112 Z. 52 f.). Ihre Tochter habe seinerzeit in der Wohnung ihres Ex-Mannes im selben Haus gewohnt, wo sie vom Beschuldigten besucht worden sei, wobei dieser den Eindruck erweckt habe, er wolle nur schnell seine Bedürfnisse befriedigen (pag. 112 Z. 64 ff.). Rein akustisch habe sie einmal einen (offenbar sexuellen) Vorfall mitbekommen, den sie nicht mehr als normal eingeschätzt habe (pag. 112 Z. 93 ff.). Zudem habe sich D.________ jeweils sehr zurückgezogen (pag. 113 Z. 115). Tatsächlich habe sie selber zeitweilig damit gedroht, den Beschuldigten wegen des Altersunterschieds anzuzeigen (pag. 112 Z. 75 f.).