110 ff.) Die Mutter der Privatklägerin wurde am 12. Mai 2021 delegiert einvernommen. Sie gab zu Protokoll, Kenntnis gehabt zu haben von der Beziehung der Privatklägerin mit dem Beschuldigten, dies wohl, als ihre Tochter so zwischen 15- bis 17-jährig gewesen sei (pag. 114 Z. 171). Als sie in Bern in der Lehre gewesen sei, hätten nebst den sexuellen Sachen auch diverse Krankheitssymptome angefangen, die vorher nicht aufgetreten seien (pag. 112 Z. 52 f.).