25 Urteilsbegründung, pag. 591 ff.). Nachfolgend werden einzelne Punkte dieser Aussagen nochmals hervorgehoben. 13.3.1 Aussagen von F.________ (pag. 99 f.) Die Schwester des Beschuldigten wurde am 24. März 2021 delegiert polizeilich einvernommen. Sie gab zu Protokoll, von der Beziehung des Beschuldigten zur Privatklägerin gewusst zu haben (pag. 100 Z. 50). Auch von der vorangehenden Beziehung zwischen M.________ und der Privatklägerin habe sie gewusst (pag. 100 Z. 31; pag. 101 Z. 55 f.). Einmal habe die Privatklägerin ihr erzählt, sie sei von A.___