Zu den Motiven der Privatklägerin für die massiven Belastungen zählte der Beschuldigte wiederum Rache und Geld (pag. 783 Z. 306 ff.). Auch mutmasste er, dass die Privatklägerin das Ganze bereue und sich selber mit dieser Anzeige zu besänftigen versuche (pag. 783 Z. 309 ff.). Wenn tatsächlich stimme, was ihm vorgeworfen werde, wäre er eine Bestie. Aber er sei nicht grob zu Frauen, das entspreche nicht seinem Charakter (pag. 784 Z. 326 und Z. 331 f.).