24 zunächst bei seinem Kollegen H.________ und dann im «Kifferraum» gewesen. Schliesslich habe er eine Weile die möblierte Wohnung der Tante des Kiffers benutzen dürfen, da diese die Wohnung nicht gebraucht habe (pag. 782 Z. 253–261). Er denke schon, dass er die Privatklägerin angerufen habe (pag. 783 Z. 269 f.). Sie hätten Sex gehabt und die Privatklägerin habe nackt vor ihm getanzt (pag. 783 Z. 273 ff. und Z. 278). Als sie in dieser Wohnung gewesen sei, habe er die Privatklägerin vor seinem Kollegen H.___