Als er damit fertig gewesen sei, sei die Privatklägerin plötzlich bei seiner Familie zu Hause gewesen. Er habe sich darüber gefreut und sie sich auch, wobei dann das ganze Spiel von vorne losgegangen sei. Sie seien zwar nicht direkt zusammen gekommmen und hätten keinen Geschlechtsverkehr gehabt, aber rumgemacht und gefummelt (pag. 782 Z. 246 ff.). Zum angeklagten Vorfall in der Dachwohnung im Sommer 2009 sagte der Beschuldigte aus, er sei in dieser Wohnung gewesen, weil er mit gewissen Sachen nicht mehr klargekommen sei. Die Privatklägerin habe ihm gesagt, sie habe nichts mit seinem Bruder, was gelogen gewesen und am Schluss rausgekommen sei.