Am Anfang hätten sie sich wahrscheinlich nur an den Wochenenden gesehen, später habe er auch mal zwei Wochen bei ihr gewohnt (pag. 781 Z. 185 und Z. 193 ff.). Sie seien eigentlich immer intim geworden, wenn sie einander sahen (pag. 781 Z. 193). Es stimme, dass der Geschlechtsverkehr vorwiegend im Auto oder bei der Privatklägerin zu Hause stattgefunden habe, daneben aber auch an anderen Orten, so in einer Baustellenbaracke und im «Kifferraum» eines Kollegen (pag. 781 Z. 197 ff.). An Sex in einer öffentlichen Toilettenanlage könne er sich nicht erinnern.