780 Z. 139 f. und Z. 146 f.). Auf Frage zur Entwicklung der intimen Beziehung zwischen ihm und der Privatklägerin antwortete der Beschuldigte, dass sie sich anfänglich – als ihre Eltern von ihm noch nichts gewusst hätten – irgendwo getroffen und dann nach S.________(Ortschaft) in den Wald gegangen seien, wobei er nicht beabsichtigt habe, beim ersten Treffen Geschlechtsverkehr zu haben, was die Privatklägerin überrascht habe. Es sei dann trotzdem dazu gekommen und sie hätten sich daraufhin immer mehr getroffen (pag. 780 Z. 162–169). Am Anfang hätten sie sich wahrscheinlich nur an den Wochenenden gesehen, später habe er auch mal zwei Wochen bei ihr gewohnt (pag.