133 Z. 581 ff.). Vielleicht sei auch ein Grund, dass er eine gemeinsame Zukunft der Privatklägerin mit seinem Bruder verunmöglicht habe, da sie diesen vermutlich mehr geliebt habe (pag. 133 Z. 591 ff.). Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er Gefühle für die Ex seines Bruders bis hin zu Selbstmordgedanken entwickelt habe (pag. 134 Z. 618 ff.). 13.2.2 Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 31. März 2022 (pag. 138 ff.) Auch anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe, wonach er die Privatklägerin während der gemeinsamen Beziehung wiederholt vergewaltigt haben solle (pag. 139 Z. 41).