Im Sommer 2009 habe er wegen Streits mit den Eltern eine kurze Weile auswärts gewohnt. Die Privatklägerin sei ein paar Mal in dieser Wohnung gewesen und es sei mehrmals, ein oder zweimal sicher, zu einvernehmlichem Sex gekommen. (pag. 131 Z. 473 ff., pag. 135 Z. 679). Einmal habe sie über Nacht bleiben wollen, wobei zwei Kollegen aufgetaucht seien (pag. 131 Z. 480). Er schilderte sodann,