771 Z. 305 ff.). Sie habe schon immer gewusst, was er mit ihr getan habe, aber ihr sei nicht mehr bewusst gewesen, dies damals sogar beim Familientherapeuten erzählt zu haben (pag. 772 Z. 319 ff.). Ihre Vorwürfe würden keinen anderen Mann betreffen, auch nicht M.________ (pag. 772 Z. 326). Auf Frage, ob die geschilderten Vorfälle heute noch Auswirkungen auf sie hätten, antwortete die Privatklägerin, oft Unterleibsschmerzen zu haben. Die Privatklägerin gab weiter zu Protokoll, das Gefühl zu haben, dass es den Beschuldigten noch mehr erregt habe, wenn er ihren Widerstand zu überwinden hatte (pag. 773 Z. 358 f.).