Sie habe drei Jahre die Trauma-Therapie gemacht, wobei ihr Leben viel besser geworden sei. Ein Freund habe sie über die Verjährungsfristen informiert. Sie habe gedacht, dafür, dass sie dies so viele Jahre habe mit sich tragen müssen, gehe sie nun diesen Schritt und zeige den Beschuldigten an, damit sie selber damit abschliessen könne (pag. 771 Z. 282–286). Auf Frage, wie sie sich das Abstreiten der Vorwürfe durch den Beschuldigten erkläre, entgegnete die Privatklägerin, welcher Mann, der der Vergewaltigung beschuldigt werde, dies denn nicht mache. Es wäre krass, wenn der Beschuldigte es zugeben würde (pag. 771 Z. 305 ff.).