Sie habe ihr aber sehr deutlich gesagt, was passiert sei und F.________ habe sie auch gefragt, ob sie den Beschuldigten nun anzeigen wolle. Ihre Mutter und ihre Schwester hätten sie noch am selben Tag abgeholt und sie hätten die Pille danach geholt (pag. 770 Z. 248–263). Befragt nach der langen Zeitspanne bis zur Anzeigeerhebung erklärte die Privatklägerin, dass sie nach dem Vorfall in der Wohnung zu einer Psychologin in Bern gegangen sei, welche ihr gesagt habe, sie würde eine solche Verhandlung nicht überstehen (pag. 771 Z. 273 ff.). Sie habe aber gemerkt, dass es auch so schwierig sei. Sie habe drei Jahre die Trauma-Therapie gemacht, wobei ihr Leben viel besser geworden sei.