Sie sei mega schockiert gewesen und zunächst wie erstarrt auf dem Bett gelegen. Ab einem gewissen Zeitpunkt habe sie realisiert, dass er dies jetzt nur über ihre Leiche nochmals mache und habe angefangen, sich zu wehren (pag. 770 Z. 224–230). Sie bestätigte weiter, nur einmal in dieser Wohnung gewesen zu sein (pag. 770 Z. 237). Auf Frage, ob sie noch für den Beschuldigten getanzt habe, erklärte die Privatklägerin, dass sie in eine Art Überlebensmodus gekommen sei und versucht habe, den Beschuldigten zu besänftigen. Sie könne nicht mehr sagen, ob er sie aufgefordert habe, das zu machen, oder sie von sich aus getanzt habe. Aber sie habe das Gefühl, dass dieser Tanz passiert sei (pag.