etwas mache (pag. 767 Z. 126–132). Sie habe sich eigentlich gewehrt, aber wenn sie dies getan habe, habe es mehr weh getan, weil sie angespannt gewesen sei (pag. 768 Z. 149 f.). Auf Frage, weshalb sie die Beziehung nicht umgehend abgebrochen habe, antwortete die Privatklägerin, es sei sehr schwierig für sie, dies zu verstehen. Von aussen habe es ausgesehen, als hätten sie eine gute Beziehung und es sei – abgesehen von diesem schlimmen Teil – eigentlich auch eine schöne Beziehung gewesen. Sie habe versucht, dies abzukapseln und sei gewissermassen auch abhängig vom Beschuldigten gewesen; sie habe gedacht, sie brauche ihn (pag. 768 Z. 157–163).