19 ge, ob es im Jahr 2009 nochmals zu einer Liebesbeziehung resp. sexuellen Beziehung mit dem Beschuldigten gekommen sei, antwortete die Privatklägerin, dass dem nicht so sei, er sie aber vergewaltigt habe (pag. 766 Z. 72 ff.). Sie sei vorher mit dem Bruder M.________ zusammen gewesen, was der Grund gewesen sei, dass die Eltern nichts über die Beziehung zum Beschuldigten hätten erfahren dürfen (pag. 766 Z. 62 ff. und Z. 86.). Mit M.________ sei sie dann nach dieser Geschichte, mit 20/21 Jahren, nochmals zusammengekommen (pag. 767 Z. 89 f.).