765 ff.) Ergänzend zu der gemachten summarischen Wiederholung aus den früheren Befragungen der Privatklägerin ist zu deren Angaben vor dem Berufungsgericht am 25. März 2024 Folgendes anzumerken: Sie sei etwa eineinhalb/zwei Jahre mit dem Beschuldigten zusammen gewesen, wobei die Beziehung im Frühling 2008 auseinandergegangen sei (pag. 766 Z. 48 und Z. 51). Sie und der Beschuldigte hätten recht schnell zusammen Sex gehabt, was zunächst auch gut gewesen sei. Nach zwei/drei Monaten habe sie aber Schmerzen bekommen und ihm dies auch gesagt (pag. 766 Z. 54 ff.).