488 Z. 27 f.). Es sei dann aber sehr schnell zu einer Grenzüberschreitung gekommen, wobei er einfach weitergemacht und sie gemerkt habe, dass dies nicht richtig sei (pag. 488 Z. 28 f.). Irgendwann sei es von Beginn weg mit Gewalt erfolgt (pag. 488 Z. 30). Sie habe den Beschuldigten manchmal auch am Rücken gekratzt und versucht, ihn wegzustossen. Sie habe danach nie mit ihm darüber geredet, aber manchmal geweint. Manchmal sei sie auch lauter geworden und habe ihm gesagt, er solle aufhören (pag. 488 Z. 37 ff.)